Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, die tensoryze GmbH hat diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- Eine stillschweigende Anerkennung entgegenstehender oder abweichender Klauseln erfolgt auch dann nicht, wenn die tensoryze GmbH Leistungen vorbehaltlos erbringt.
- Diese AGB gelten für sämtliche Verträge der tensoryze GmbH mit Unternehmern (§ 14 BGB), juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
- Vertragspartner der tensoryze GmbH ist ausschließlich der Besteller, der die Bestellung aufgegeben hat und dem die Auftragserteilung bestätigt wurde.
- Die tensoryze GmbH erbringt ihre Leistungen nur für den im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Besteller. Eine Haftung gegenüber nicht genannten Dritten ist ausgeschlossen.
- Die Angebote von tensoryze sind freibleibend und unverbindlich.
- Verbindliche Auskünfte setzen eine schriftliche Spezifikation der gewünschten Leistungen voraus.
- Ein Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung des Auftrags per Brief oder signierter E-Mail zustande.
- Für Dienstleistungsverträge, gilt – sofern nicht schriftlich anders vereinbart – jede schriftliche Termin- und Preiszusage als unverbindlicher Richttermin bzw. Richtpreis. Sie stellt keine verbindliche Zusage dar, da insbesondere aufgrund unvorhersehbarer Faktoren Termin- und/oder Preisänderungen eintreten können. Die tensoryze GmbH informiert den Auftraggeber in einem solchen Fall über die zu erwartenden Änderungen und holt dessen Zustimmung zu möglichen Mehrkosten oder Terminverschiebungen ein.
- Jegliche Form der Informations-, Hard- oder Softwareüberlassung und Erbringung von Beratungsleistungen durch tensoryze ist entgeltpflichtig.
- Die Abrechnung aller Lieferungen und Leistungen erfolgt per Rechnung. Maßgeblich sind die in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Zusätzliche Leistungen, die in der Auftragsbestätigung nicht enthalten sind, werden gesondert berechnet.
- Forderungen sind sofort nach Erhalt der Rechnung per Überweisung netto ohne Abzug fällig, sofern nichts schriftlich vereinbart wurde.
- Sämtliche Bankkosten, die bei Bezahlung aus dem Ausland anfallen, sind durch den Kunden zu tragen.
- tensoryze behält sich vor, Lieferungen und Leistungen im Einzelfall gegen Nachnahme oder Vorauskasse durchzuführen.
- Die tensoryze behält sich das Eigentum an der dem Kunden gelieferten Waren, Leistungen (insbesondere Soft- und Hardware) und ihm erbrachten Dienstleistungen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender oder später entstehender Forderungen aus einem Vertragsverhältnis zwischen den Vertragsparteien (Kontokorrentvorbehalt) vor.
- Bei Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts durch tensoryze gilt dies nicht als Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, tensoryze teilt dem Kunden den Rücktritt ausdrücklich mit. § 449 II BGB ist insoweit abbedungen. Alle Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Kunden. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet.
- Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.
- Das verbindlich vereinbarte Zahlungsziel ist auf jeder erstellten Rechnung ausgedruckt und wird vom Auftraggeber anerkannt. Bei Fristüberschreitung werden bankübliche Zinsen und Mahnkosten berechnet. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Forderungsbetrag auf dem Bankkonto von tensoryze gutgeschrieben ist.
- Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder seine Zahlungen einstellt, ist tensoryze zum sofortigen Rücktritt von Liefer- oder Leistungsverträgen, ohne besondere vorherige Ankündigung, berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Aufforderungen sämtliche Forderungen von tensoryze gegenüber dem Kunden sofort in einem Betrag fällig. Gleiches gilt, wenn tensoryze andere Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen. Hält die tensoryze GmbH weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. tensoryze steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von der weiteren Aufrechterhaltung der Leistung auszuschließen, auch wenn entsprechende Verträge geschlossen worden sind.
- Der Kunde trägt die gesamten Beitreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.
- Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, gegenüber tensoryze aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, wenn es sich nicht um rechtskräftig festgestellte oder unbestrittene Gegenforderungen handelt. Die Aufrechnung ist tensoryze einen Monat vor Geltendmachung anzuzeigen. tensoryze ist berechtigt, ihre Forderungen zum Zwecke der Refinanzierung an ein geeignetes Factoring-, Kredit- oder Leasingunternehmen abzutreten.
- Vor Beginn einer neuen Geschäftsbeziehung ist tensoryze berechtigt, die ihr zur Verfügung stehenden Mittel zu nutzen, um ein objektives Bild der Bonität des Auftraggebers zu erhalten (Kreditversicherung, Creditreform, Bankauskunft, Factoring). Die Daten werden in Dateien abgespeichert und ausschließlich zur Verwendung bei tensoryze genutzt.
- Alle Liefer- und Leistungsvereinbarungen bedürfen der Schriftform.
- Leistungsverzögerungen im Falle höherer Gewalt, sowie auf Grund von Ereignissen, die tensoryze die Dienstleistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu zählen insbesondere Betriebsstörungen, höhere Gewalt oder Streiks, gleich ob diese im eigenen Betrieb oder bei Dritten eintreten, sind aus technischen Gründen möglich. Diese berechtigen den Kunden nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.
- Verlängert sich die Leistungszeit durch Gründe, die nicht von tensoryze zu vertreten sind, kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich tensoryze nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich benachrichtigt. Bei von tensoryze zu vertretendem Leistungsverzug haben Kunden unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Im Verbrauchsgüterkauf gelten die Maßgaben des § 475 BGB.
- tensoryze ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, es sei denn der Kunde weist nach, dass die Teillieferung oder Teilleistung für ihn nicht von Interesse ist.
- tensoryze gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen nicht mit Mängeln behaftet sind. Dies gilt nur, sofern diese Eigenschaften nicht ausdrücklich gegen den Rat von tensoryze verlangt wurden. Die Gewährleistungspflicht beträgt zwölf Monate nach Abnahme bzw. Kauf.
- Mängel bei individuell erstellter Software oder individuell angepasster Software sind Abweichungen oder Beeinträchtigungen in den vertraglich festgelegten Gebrauchseigenschaften der Software. Ausschließlich technische Fehler, die sich auf die vertragliche vereinbarte Verwendungseignung, die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit oder die ansonsten gewöhnliche Verwendung auswirken, können einen Mangel darstellen.
- Bei Geltendmachung eines Gewährleistungsanspruches sind folgende Vorgaben einzuhalten: Der Kunde hat tensoryze unter Mitteilung von Datum und Uhrzeit den aufgetretenen Mangel schriftlich (auch per E-Mail) mitzuteilen. Dabei ist eine Beschreibung des Mängelbildes vorzunehmen, die folgende Angaben enthalten muss:
a. Ziel und Inhalt des Programmbetriebs zum Zeitpunkt des Mangelauftritts
b. eine Beschreibung der bis zum Fehlerauftritt unternommenen Arbeitsschritte
c. etwaige Systemmitteilungen im Wortlaut/Ausdruck
d. bereits durch Kunden vorgenommene, eigene Beseitigungsmaßnahmen. - Die Weitergabe von Diensten oder Daten an Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung der tensoryze nicht gestattet.
- Die Gewährleistungspflicht beschränkt sich nach Wahl von tensoryze auf Nachbesserung oder Ersatzleistung. Sollte die Nachbesserung auch im zweiten Versuch fehlschlagen, steht dem Kunden das Recht auf Rücktritt vom Vertrag zu.
- tensoryze übernimmt keinerlei Haftung für nachträgliche Änderungen in den Lizenzbedingungen Dritter an der erstellten Software. Dadurch entstehende Kosten fallen dem Besteller zur Last. Beim Auftreten von Mängeln in unverändert übernommenen Teilen der Software Dritter (insbesondere bei Open-Source Programmen), kann der Besteller gegenüber tensoryze keinerlei Gewährleistungsansprüche geltend machen.
- Hat der Besteller Gewährleistungsansprüche für Fehler der bestellten Software gegenüber tensoryze geltend gemacht, die keine Mängel im Rahmen einer Gewährleistungspflicht darstellen, hat dieser die dadurch entstandenen Kosten zu tragen.
- Alle Rechte an der von tensoryze erstellten Software oder an von tensoryze erstellten Programmteilen verbleiben vorbehaltlich schriftlicher Genehmigung beim Anbieter.
- Bei Verwendung von Open-Source-Software gelten die Hersteller Bedingungen dem vorangegangenen Hersteller entsprechend weiter. Diese können beim Anbieter eingesehen werden.
- tensoryze übernimmt keinerlei Gewähr dafür, dass die verwendete OpenSource-Software frei ist von Rechten und Ansprüchen Dritter.
- Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der tensoryze und Dritten durch die missbräuchliche oder rechtswidrige Verwendung der Dienste und Programme von tensoryze oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Pflichten nicht nachkommt.
- Bei Fehlern, die durch falsche Bedienung des Bestellers oder sonstige von ihm beauftragte Personen entstehen, insbesondere unter Nichtbeachtung mitgelieferter Dokumentation, haftet der Kunde für alle Folgen und Nachteile.
- Die Gefahr einer Versendung geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung die Geschäftsräume von tensoryze verlassen hat. Dies gilt auch für die Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen. Im Falle des Annahmeverzugs haftet der Besteller ab dem Zeitpunkt des tatsächlichen oder wörtlichen Angebots durch tensoryze.
- tensoryze haftet in jedem Fall aus gesetzlichen und vertraglichen Haftungstatbeständen (insbesondere im Falle des Verzuges, der Vertragsverletzung, der Unmöglichkeit, des Unvermögens, der Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen oder der unerlaubten Handlung) nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens.
- Als Obergrenze für den Schadensersatz werden unter Gewinnausschluss maximal 30% vom pauschalen Auftragswert festgesetzt.
- Andere Geschäftsbedingungen, insbesondere Einkaufsbedingungen des Kunden, werden nicht Vertragsinhalt, auch bei Schweigen auf Bestätigungsschreiben und Auftragsbestätigungen.
- Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch tensoryze per Brief, signierter E-Mail oder Fax.
- Die Abbedingung jeglicher in diesen Bedingungen erwähnter Schriftformklausel bedarf ebenfalls der oben genannten Schriftform. Bei stillschweigendem Vollzug einer ohne Einhaltung der Schriftform geänderten Klausel können hieraus keinerlei Ansprüche geltend gemacht werden.
- Bei einem Verstoß gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ist tensoryze berechtigt, die Ausführung vorliegender Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder die Aufträge zu streichen.
- Andere nationale Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKS, CISG) sowie die Anwendung der BVB/EVB IT oder einzelner Teile daraus werden ausgeschlossen.
- Als Gerichtsstand zu allen Streitigkeiten aus allen Vertragsverhältnissen zwischen den Parteien wird Nürnberg vereinbart.
- Auf das Vertragsverhältnis und seine Durchführung findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Dies gilt insbesondere für Verbraucherverträge, in Übereinstimmung mit Art. 29 EGBGB.
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus einem Vertragsverhältnis sind die Geschäftsräume der tensoryze, soweit dies nicht anders schriftlich vereinbart wurde.